News Archive 2023

von Johannes Weiß gen. Quäling

Oxalsäure verdampfen

In  Deutschland wurde das erste Oxalsäure-Präparat zum Verdampfen zugelassen.
das Verfahren bisher jedoch nicht. siehe Auszug aus der Bienenjournal-WebseiteZulassung-Oxalsäure-Verdampfen

Weiterlesen …

von Johannes Weiß gen. Quäling

Gewährverschlüsse

Zur Erinnerung für alle die Kopie unserer Email aus 2022:

Seit dem 17. November 2022 kann die Bestellung für die Gewährverschlüsse online erfolgen. Der alten Gewährverschluss-Shop wurde in diesem Zug abgeschaltet.

In der neuen D.I.B.-Mitgliederverwaltung (D.I.B.-MV), welche seit 2022 eingeführt ist, müssen die Besteller mit einer E-Mail-Adresse registriert sein. Nur mit genau dieser E-Mail-Adresse ist die Anmeldung im neuen Online-Shop möglich. Von uns ist die von euch in der Beitrittserklärung angegebene Emailadresse im Mitgliederverwaltungstool hinterlegt worden.

Der Shop ist unter der folgenden Adresse erreichbar:

https://shop.deutscherimkerbund.de

 

Im Kopfbereich findet ihr einen Button “Zu den Gewährverschlüsse (exklusiv für Mitglieder)”.
hierüber gelangt man in den geschützten Mitgliederbereich.

  • Wer bereits Kunde im Online-Shop ist, kann sich hier mit den bekannten Zugangsdaten anmelden.
  • Wer noch kein Benutzerkonto in dem Shop hat, muss Sie sich zunächst registrieren – und ein wenig Geduld mitbringen: Das System gleicht die Anmeldedaten nach der Registrierung zunächst mit der D.I.B.-Mitgliederverwaltung ab. Dieser Vorgang kann bis zu einer Stunde dauern. Danach kann die Bestellung eingeben werden.

 

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bestellung von Gewährverschlüssen ändern sich nicht: 
Besteller müssen Mitglied in einem Verein sein, der einem Mitgliedsverband des Deutschen Imkerbundes angeschlossen ist. Zudem haben muss der Besteller an einer anerkannten Honigschulung teilgenommen haben. Die Honigschulung muss in der D.I.B.-MV hinterlegt sein.  Außerdem müssen Völker gemeldet sein.

 

Den neuen Shop erreicht man seit dem 17. November 2022 auch über die Internetseite des Deutschen Imkerbundes.

https://deutscherimkerbund.de

 

Um sicherzustellen, dass alle unsere Mitglieder welche diese Möglichkeit nutzen möchten, dieses auch tun können, bitte ich euch mir Folgendes per Email an Info@imkerverein-gelsenkirchen.de zu senden.

  1. Kopie/Scan des Honigzertifikates
  2. Die aktuelle Adresse falls sie sich in der jüngsten Vergangenheit geändert hat.

 
Wir werden dann die Eintragung beim Landesverband veranlassen.

Weiterlesen …

von Johannes Weiß gen. Quäling

Einzelzulassungen für „neue“ Varroazide erfolgt

Kopie des Newsletters vom Laves-Niedersachsen

Im Zuge der EU-Harmonisierung zu Tierarzneimitteln [Verordnung (EU) 2019/6] und mit dem Inkrafttreten des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 28.01.2022 sind tierarzneimittelrechtliche Vorschriften in Deutschland angeglichen und präzisiert worden (Details siehe unser „Celler Infobrief“ vom 02.02.2022). Dabei ist unter anderem die bis dahin bestehende Sonderregelung einer Zulassung für einzelne Varroazide über die vereinfachte Standardzulassung (StandZV) aufgehoben worden. Für den Erwerb und für die Anwendung in der Imkerpraxis stehen die davon betroffenen Varroazide jedoch noch für eine Übergangsfrist bis zum 29.01.2027 zur Verfügung. Das gilt für die Ameisensäure 60 % ad us. vet. [Zul.-Nr.: 2469.99.99], die Milchsäure 15 % ad us. vet. [Zul.-Nr.: 2569.99.99] und für die Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. vet. [Zul.-Nr.: 2669.99.99].

Für eine weitere Bereitstellung dieser Varroazide beziehungsweise der Wirkstoffe für den imkerlichen Sektor über den 29.01.2027 hinaus, benötigen pharmazeutische Unternehmen eine entsprechende Einzelzulassung nach dem neuen TAMG. In der Imkerschaft besteht die Sorge, dass nach der gewährten Übergangsfrist vergleichbare Varroazide womöglich nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Diese Sorge ist unbegründet, denn die bisherigen Zulassungsinhaber haben schon jetzt neue Zulassungen erwirkt. Die Markteinführung dieser Varroazide und damit Verfügbarkeit für die Imkerpraxis wird nach vorliegenden Informationen noch etwas dauern. Eine Versorgungslücke entsteht dadurch nicht, denn die oben genannten Varroazide werden ja weiterhin bis zum 29.01.2027 zur Verfügung stehen.

Für drei Varroaziden, mit organischen Säuren als Wirkstoffe, ist eine Einzelzulassung nach dem TAMG erteilt worden

Am 17.05.2022 ist eine Einzelzulassung nach dem neuen TAMG für die 15‑prozentige Milchsäure als varroazide Lösung zur Sprühanwendung für Honigbienen erteilt worden. Das Fertigarzneimittel trägt die Zulassungsbezeichnung „Milchsäure Bernburg 150 mg/g“ [Zul.-Nr.: V7006152.00.00]. Die Anwendung soll auf eine Spätherbst-/Winterbehandlung von Vollvölkern im brutfreien Zustand und/oder eine Sommerbehandlung von Ablegern ohne verdeckelte Brut abzielen. Einzelzulassungen sind auch für die 60 prozentige Ameisensäure am 18.11.2022 [„Ameisensäure 60 Bernburg, 684 mg/ml“, Zul.-Nr.: V7006708.00.00] und für ein Varroazid mit dem Wirkstoff Oxalsäuredihydrat am 02.12.2022 erfolgt. Die Zulassung des Ameisensäure-Produktes sieht als Anwendungsart eine Langzeitverdunstung über einen Vakuumverdunster und zudem eine Kurzzeitverdunstung mittels Schwammtuch vor. Das Oxalsäure-Produkt trägt die Zulassungsbezeichnung „Oxalsäure Bernburg 40 mg/ml“ und stellt ein Konzentrat zur Herstellung einer Oxalsäuredihydrat-Lösung zur Bekämpfung der Varroa-Milbe dar [Zul.-Nr.: V7009428.00.00]. Dieses neue Varroazid hat eine Anwendungszulassung für eine 3,0 prozentige Sprüh- und für eine 3,5 prozentige Oxalsäuredihydrat-Lösung zur Träufelanwendung erhalten. Für eine Sprühanwendung muss das Konzentrat mit Wasser und für die Träufelanwendung mit Zucker vermischt werden. Damit ist dieses neu zugelassene Varrozid mit dem schon jetzt verfügbaren Oxuvar® 5,7 % vergleichbar. Oxuvar® 5,7 % hat eine gemeinschaftliche Zulassung in der EU nach dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure, MRP) [Zul.-Nr.: 402355.00.00]. Alle drei Varroazide sind als frei verkäuflich eingestuft. Ihre Verfügbarkeit am Markt wird, wie schon erwähnt, jedoch noch etwas dauern.

Mit der Zulassung des neuen Ameisensäure-Präparates ist die Applikation dieser Säure über das Schwammtuch jedoch nicht grundsätzlich genehmigt

Bislang gilt die Schwammtuchmethode bekanntlich nicht als bestimmungsgemäße Anwendung für die 60 prozentige Ameisensäure unter dem StandZV. Mit dem Schwammtuch kann logischerweise keine kontinuierliche Verdunstung niedriger Dosen über einen längeren Zeitraum (Langzeitbehandlung) sichergestellt werden. Genau das aber wird in der bisherigen StandZV explizit gefordert. Eine Langzeitbehandlung gelingt bekanntlich nur mit Hilfe von Vakuumverdunstern, wie dem Liebig-Verdunster und den drei verschiedenen Nassenheider-Verdunstern. Diese nicht erteilte Anwendungsart über das Schwammtuch gilt auch weiterhin für die Ameisensäure 60 % ad us. vet. Bei der neuerlichen Einzelzulassungen der Ameisensäure mit der Zulassungsbezeichnung „Ameisensäure 60 Bernburg, 684 mg/ml“ gibt es jedoch eine Besonderheit. Als Anwendungsart ist sowohl eine Langzeitbehandlung über einen Vakuumverdunster als auch für eine varroazide Kurzzeit-Behandlung mittels Schwammtuch bei einem Beutenvolumen von 60 Litern in der Zulassung erteilt worden. Wenn das neue Ameisensäure-Präparat verfügbar ist, darf zukünftig dann genau nur dieses Varroazid auch über eine Kurzzeitbehandlung mit einem Schwammtuch appliziert werden. Damit wird jedoch keine grundsätzliche Anwendungserlaubnis für die Applikation der Ameisensäure über das Schwammtuch-Verfahren erteilt. 

Es gilt festzuhalten: Bislang gab es für drei Varroazide mit den Wirkstoffen Ameisen-, Milch- und Oxalsäure eine Zulassung nach dem StandZV. Dieses Verfahren gibt es seit dem 28.01.2022 nicht mehr und diese Varroazide wird es in dieser Zulassungsform nach der Übergangsfrist zum 29.01.2027 hin auch nicht mehr geben. Inzwischen hat ein pharmazeutisches Unternehmen entsprechende Einzelzulassung für diese Varroazide mit diesen Wirkstoffen gemäß den Vorgaben des neuen TAMG erwirkt. Ihre Markteinführung und Verfügbarkeit für die Imkerschaft wird noch etwas dauern. Sie ergänzen dann das bestehende Spektrum zugelassener Varroazide zur Bekämpfung der Varroa-Milbe mit Wirkstoffen verschiedener organischer Säuren. Es ist durchaus denkbar, dass zukünftig auch andere pharmazeutische Unternehmen in den verschiedenen EU-Ländern ihre bisherigen Zulassungen erweitern werden. Das gilt es abzuwarten, denn nur diese können die von der Imkerschaft gewünschten Zulassungen und verschiedenen Applikationsarten erwirken.

Bitte achtet weiterhin aufmerksam auf die Futterversorgung euerer Bienen!

Weiterlesen …

von Johannes Weiß gen. Quäling

Infos vom Laves Niedersachsen

 

In Imkerkreisen wird die Nachricht aus den USA über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) mittels einer „Schluckimpfung für Honigbienen“ aktuell intensiv diskutiert. Dieser Celler Infobrief ordnen den aktuellen Erkenntnisstand ein.

Worum geht es bei der „Schluckimpfung für Honigbienen“?

Insekten zu impfen, das hört sich erst einmal unmöglich an, da Insekten wie alle wirbellosen Tiere, Krankheitserreger nur mit Hilfe des sogenannten unspezifischen  oder angeborenen Immunsystems abwehren können. Dieses Immunsystem bildet aber kein Immungedächtnis aus, wie es für Impfungen notwendig ist. Impfungen funktionieren daher nur bei Wirbeltieren, zu denen der Mensch zählt, die zusätzlich zum angeborenen das sogenannte spezifische oder erworbene Immunsystem besitzen. Dieses kann bei Kontakt mit einem Erreger oder nach einer Impfung Antikörper und Gedächtniszellen bilden. Nur dadurch sind wir nach einem Krankheitserreger-Kontakt durch Antikörper auch zukünftig gegen diese Erreger geschützt.

Bei Bienen wurde aber vor einigen Jahren ein weiterer Abwehrmechanismus entdeckt, bei dem die Königin eines Bienenvolkes ihre Nachkommen durch einen Immunisierungseffekt von ihrem Schlupf an auf Krankheiten vorbereiten kann. Somit erfolgt bei den Honigbienen sogar eine generationsübergreifende Immunvorbereitung. Dabei spielt das Protein Vitellogenin eine entscheidende Rolle. Das ist bekanntlich ein Protein, welches unter anderem bei der Produktion der Bieneneier in einer Königin wichtig ist. Es kommt in der Hämolymphe sowie im Futtersaft der Honigbienen vor.

Wie erklärt sich dieser generationsübergreifende Schutzmechanismus?

Nehmen erwachsene Bienen, einschließlich der Ammenbienen, Bakterien mit der Nahrung auf, so passiert ein Teil davon das komplette Darmsystem und sie werden später unschädlich außerhalb der Bienenwohnung mit dem Kot ausgeschieden. Das gilt auch für den AFB-Erreger Paenibacillus larvae. Einige der aufgenommenen Bakterien werden jedoch verdaut und dabei quasi „zerstückelt“. Verdaute Bakterien-Bruchstücke gelangen dann über den Darm der erwachsenen Bienen in deren Hämolymphe. Dort treffen sie auf das Vitellogenin und binden an dieses. Dieses Protein wird durch den Bienenkörper transportiert und gelangt so in die Futtersaftdrüsen der Ammenbienen. Die Bienenköniginnen werden mit dem Futtersaft (Gelée Royal) der Ammen gefüttert, das die angehefteten Bakterienbruchstücke enthält. Man könnte sagen, auf diese Art erhält die Bienenkönigin eine Art „Schluckimpfung“ durch ihre Ammenbienen. In ihrem Körper binden diese Bakterienfragmente wieder an das Vitellogenin und gelangen mit diesem Eidotterprotein in die Oocyten. Damit erhalten die wachsenden Embryos quasi ein Signal, um sich später gegen Krankheiten besser erwehren zu können. Im Ergebnis gibt die Königin so einen Immunisierungseffekt an ihre Nachkommen weiter.

Diesen generationsübergreifenden Schutzmechanismus versucht man sich nun gegen Bienenkrankheiten, wie die AFB, mittels eines Impfstoffes zunutze zu machen. Der Impfstoff wird aus abgetöteten P.-larvae-Bakterien hergestellt und über die Arbeiterinnen an die Bienenkönigin verfüttert.

Es gilt festzuhalten:

Das Thema ist grundsätzlich wissenschaftlich hochspannend, aber ein noch nicht gänzlich erforschtes neues Themenfeld.

Erste Laborversuche zeigen eine gewisse, aber unzureichende Wirkung

Im vergangenen Jahr wurden Untersuchungen veröffentlicht, die mit der Zielsetzung durchgeführt wurden, einen Impfstoff zur Bekämpfung der AFB in den USA zu entwickeln [Dickel et al. (2022) Front. Vet. Sci. 9:946237. doi: 10.3389/fvets.2022.946237]. Für diese Versuche wurden zunächst die Königinnen mit Begleitbienen in kleinen Käfigen direkt über das Futter und mit dem „Impfstoff“ versorgt, bevor sie in Vollvölkern eingeweiselt dann zur Eiablage schritten. Deren Nachkommen und die der Placebo-Gruppe wurden dann in Laborversuchen auf ihre AFB-Anfälligkeit getestet. Das heißt, den Larven der Versuchsgruppe wurden AFB-Sporen mit dem Futter im Labor zugegeben. Die Kontrollgruppe erhielten nur Larvenfutter. Für das Ausgangsmaterial des Impfstoffes wurde auf den AFB-Erreger-Genotyp ERIC I zurückgegriffen.

Mit den Laborversuchen konnte gezeigt werden, dass Bienenlarven, also Nachkommen von geimpften Königinnen, eine etwa 30- bis 50-prozentige Resistenz gegen den Erreger der AFB aufwiesen. Die übrigen Larven erkrankten beziehungsweise starben. Schon diese Ergebnisse zeigen deutlich, dass selbst unter kontrollierten Laborbedingungen die Impfung keinen sicheren Schutz gegen die AFB darstellt. Die Untersuchungen werfen zudem verschiedene Fragen auf. So wurde in den Laborversuchen nicht die gesamte Metamorphose der Larven abgewartet. Beim Erreger-Genotyp ERIC I ist jedoch bekannt, dass nach erfolgter Infektion selbst Larvenstadien erst spät absterben können. Unter natürlichen Bedingungen im Bienenvolk wäre das dann die Zeit der Entwicklung nach der Verdeckelung. So sind in den publizierten Untersuchungen womöglich die Infektions- und Todesraten der Larven im Ergebnis unterschätzt und damit nicht realistisch abgebildet worden. Außergewöhnlich hoch waren in diesen Untersuchungen zudem die unerklärlichen Versuchsvölker-Ausfälle mit etwa 30 Prozent, aus denen die Larven für die Laborversuche gewonnen werden sollten. Dies betraf sowohl die Impf- als auch die Placebo-Gruppe und war unabhängig vom Versuchsstandort Österreich beziehungsweise Spanien. Ebenso wenig geklärt wurde, wie lange der generationsübergreifende Schutzmechanismus bei einer Königin überhaupt anhält. Bisherige Untersuchungen zeigen nur eine zeitlich begrenzte Wirkdauer. Bei Königinnen, die ein Alter von etwa vier, fünf Jahren erreichen können, wäre zumindest eine Impfschutzspanne von einem Jahr wünschenswert. So weit aber ist man offensichtlich noch nicht.

Überträgt man allein die wenigen vorhandenen Laborergebnisse auf die Bedürfnisse der hiesigen Imkerpraxis, kann jetzt schon geschlussfolgert werden, dass eine Resistenz gegen den AFB-Erreger von 30 bis 50 Prozent keinesfalls ausreicht – handelt es sich doch bei der AFB um eine anzeigepflichtige Bienenseuche, die nach einem örtlichen Ausbruch getilgt werden soll.

Es gilt festzuhalten:

Die bisherige Datenlage aus Laborversuchen zeigen eine gewisse, aber grundsätzlich unzureichende Wirkung. Es bestehen noch viele ungeklärte Fragen.

Die Bekämpfungsstrategie in den USA setzt auf den Einsatz von Antibiotika

Zunächst sei hervorgehoben, dass sich die Bekämpfung der AFB in der Imkerei in den USA wesentlich auf den regelmäßigen und präventiven Einsatz von Antibiotika (Tetracycline) stützt. Allerdings kann der Einsatz von Antibiotika die Faulbrut bekanntlich nicht eliminieren. Es werden lediglich deren klinische Symptome im Bienenvolk unterdrückt. Diese Praxis führt dazu, dass in einigen Regionen der USA mehr als 50 Prozent der Völker mit P. larvae infiziert sind. Nach Jahrzehnten des Einsatzes sind inzwischen jedoch Resistenzen bei den Bakterien entstanden, wonach diese Antibiotika ihre Wirksamkeit zunehmend verlieren und ein Ersatz dringend notwendig ist. In Deutschland ist der Einsatz von Antibiotika in Bienenvölkern nicht zugelassen und dank der langjährigen und erfolgreichen Bemühungen, die AFB über Früherkennungen zurückzudrängen, sind nur maximal 5 bis 10 Prozent der Völker mit P. larvae infiziert. Diese werden häufig frühzeitig erkannt und können saniert werden.

Es gilt festzuhalten:

Die Bedingungen in den USA und in Deutschland, auch in Bezug auf die Notwendigkeit einer „Impfung“, sind nicht vergleichbar.

Bislang gibt es in den USA lediglich eine bedingte/vorläufige und zeitlich begrenzte Genehmigung (conditional approval)

Das Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten (USDA, Center for Veterinary Biologics) hat einem Start-up Unternehmen (Dalan Animal Health) eine bedingte/vorläufige und zeitlich begrenzte Genehmigung (conditional approval) zu ersten Untersuchungen der „Impfung“ unter Feldbedingungen erteilt. Dafür sind wenige Imkereibetriebe ausgewählt worden.

Es gilt festzuhalten:

Klar ist, es gibt bislang keine generelle Zulassung des Impfstoffes in den USA, noch gibt es bislang überhaupt Erfahrungen mit der Impfung in der praktischen Imkerei. Zunächst gilt es die Ergebnisse dieser ersten und allenfalls orientierenden Studie abzuwarten.

In Deutschland werden die bisher erfolgreichen AFB-Präventionsmaßnahmen und die Bekämpfungsstrategie weiterhin Bestand haben

Die überschaubare Anzahl jährlicher AFB-Ausbruchsfälle in Deutschland (72 Ausbrüche im Jahre 2022) zeigt, dass das früher übliche, großflächig seuchenhafte Ausbruchsgeschehen inzwischen nicht mehr vorkommt und die Schulung und Sensibilisierung der Imkerschaft, die AFB-Frühdiagnose, das AFB-Monitoring und die gezielte Tilgung nach einem örtlichen AFB-Ausbruch zielführend sind. Nur so kann es auch zukünftig weitergehen.

Es gilt festzuhalten:

Von einer Impfung gegen die AFB ist man weltweit noch weit entfernt, sofern sie überhaupt je für die Praxis sich eignen wird.

Wenden Sie sich gerne ans Laves-Niedersachsen falls Rückfragen bestehen: poststelle.ib-ce@laves.niedersachsen.de

 

Weiterlesen …

von Johannes Weiß gen. Quäling

Online-Bestellung von Gewährverschlüssen

Seit dem 17. November 2022 kann die Bestellung für die Gewährverschlüsse online erfolgen. Der alte Gewährverschluss-Shop wurde in diesem Zug abgeschaltet.

In der neuen D.I.B.-Mitgliederverwaltung (D.I.B.-MV), welche seit 2022 eingeführt ist, müssen die Besteller mit einer E-Mail-Adresse registriert sein. Nur mit genau dieser E-Mail-Adresse ist die Anmeldung im neuen Online-Shop möglich. Von uns ist die von euch in der Beitrittserklärung angegebene Emailadresse im Mitgliederverwaltungstool hinterlegt worden.

Der Shop ist unter der folgenden Adresse erreichbar:

https://shop.deutscherimkerbund.de

 

Im Kopfbereich findet ihr einen Button “Zu den Gewährverschlüsse (exklusiv für Mitglieder)”.
hierüber gelangt man in den geschützten Mitgliederbereich.

  • Wer bereits Kunde im Online-Shop ist, kann sich hier mit den bekannten Zugangsdaten anmelden.
  • Wer noch kein Benutzerkonto in dem Shop hat, muss Sie sich zunächst registrieren – und ein wenig Geduld mitbringen: Das System gleicht die Anmeldedaten nach der Registrierung zunächst mit der D.I.B.-Mitgliederverwaltung ab. Dieser Vorgang kann bis zu einer Stunde dauern. Danach kann die Bestellung eingeben werden.

 

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bestellung von Gewährverschlüssen ändern sich nicht: 
Besteller müssen Mitglied in einem Verein sein, der einem Mitgliedsverband des Deutschen Imkerbundes angeschlossen ist. Zudem haben muss der Besteller an einer anerkannten Honigschulung teilgenommen haben. Die Honigschulung muss in der D.I.B.-MV hinterlegt sein.  Außerdem müssen Völker gemeldet sein.

 

Den neuen Shop erreicht man seit dem 17. November 2022 auch über die Internetseite des Deutschen Imkerbundes.

https://deutscherimkerbund.de

 

Um sicherzustellen, dass alle unsere Mitglieder welche diese Möglichkeit nutzen möchten, dieses auch tun können, bitte ich euch mir Folgendes per Email an Info@imkerverein-gelsenkirchen.de zu senden.

  1. Kopie/Scan des Honigzertifikates
  2. Die aktuelle Adresse falls sie sich in der jüngsten Vergangenheit geändert hat.

 
Wir werden dann die Eintragung beim Landesverband veranlassen.

Weiterlesen …